Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen (AGB) von Partyverleih29
1. Geltung der Bedingungen
Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, Lieferungen und Angebote von Partyverleih29 und sind Bestandteil aller zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich erwähnt werden. Partyverleih29 behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern oder anzupassen. Mit der Erteilung eines Auftrags erklärt sich der Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt) mit den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Diese gelten spätestens mit der Entgegennahme der Leistung oder Ware als angenommen.
2. Auftragserteilung
(1) Partyverleih29 erbringt ihre Leistungen, sofern nicht anders vereinbart, als Dienstleistung.
(2) Partyverleih29 ist verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen und sozialrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
(3) Bei einer unverbindlichen Anfrage des Kunden erhält dieser ein Angebot, das eine Bindefrist von 3 Tagen hat, sofern nicht anders vereinbart. Dieses Angebot muss vom Kunden innerhalb dieser Frist unterschrieben zurückgeschickt werden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Verfügbarkeit des Angebots erneut geprüft. Nach Bestätigung des Angebots wird dem Kunden eine Rechnung zugeschickt, die die Vermietung bestätigt.
(4) Tritt der Kunde vom Vertrag oder einem Teil des Vertrages zurück (Stornierung) ohne einen Grund von Partyverleih29 oder wenn Partyverleih29 den Vertrag aus vom Kunden zu vertretenden Gründen kündigt, fallen Stornierungsgebühren in folgender Höhe an:
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Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungstermin: 25% des vereinbarten Auftragswerts
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Rücktritt 29 bis 15 Tage vor Leistungstermin: 35% des vereinbarten Auftragswerts
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Rücktritt ab 14 Tage vor Leistungstermin: 50% des vereinbarten Auftragswerts
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Rücktritt am Leistungstermin: 90% des vereinbarten Auftragswerts
Bei einer Minderung der Mietmenge gelten die oben genannten Prozentsätze auf den jeweiligen Wert der Produkte. Bei einer Erhöhung der Mietmenge wird die Verfügbarkeit geprüft.
3. Sonstige Leistungen
(1) Auf Wunsch bieten wir einen Transport der Mietgegenstände an. Die Mietzeit beginnt mit der Lieferung. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt der Transport bis Bordsteinkante. Sollte bei der Lieferung niemand vor Ort sein und der Kunde nicht telefonisch erreichbar sein, behält sich Partyverleih29 vor, zusätzliche Transport- und Arbeitskosten zu berechnen. Der Transport wird mit 1,00 € pro Kilometer berechnet, mindestens jedoch 20,00 €. Die Berechnung erfolgt anhand der schnellsten Route in Google Maps.
(2) Bei Anmietung an Sonn- und Feiertagen berechnen wir einen Aufschlag von 20% auf den Gesamtpreis.
(3) Bei Störungen oder Problemen kann der Mieter den Vermieter kontaktieren. Sollte eine Klärung telefonisch nicht möglich sein, erfolgt eine persönliche Überprüfung durch den Vermieter. Sollte der Fehler beim Mieter liegen, werden Anfahrtskosten und Arbeitsaufwand berechnet. Bei Fehlern des Vermieters entfallen diese Kosten.
4. Mieterpflichten
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt während der Mietzeit pfleglich zu behandeln und es nur gemäß den Herstellervorgaben zu verwenden. Insbesondere muss das Mietobjekt vor Nässe und offenem Feuer geschützt werden. Der Mieter hat das Mietobjekt nur am vereinbarten Einsatzort zu verwenden. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietdauer einzuhalten und darf das Mietobjekt weder untervermieten noch verkaufen oder verpfänden. Bereits bei Übergabe vorhandene Schäden sind dem Vermieter zu melden. Reparaturversuche sind dem Mieter untersagt.
5. Reinigungshinweise
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gereinigt und vollständig zurückzugeben. Geschirr und Besteck dürfen keine Essensreste aufweisen. Für bestimmte Mietgegenstände, deren Reinigung besonders aufwendig ist, behält sich Partyverleih29 das Recht vor, eine Reinigungspauschale zu erheben. Diese Pauschale wird vorab bekannt gegeben und richtet sich nach dem Aufwand, der für die fachgerechte Reinigung erforderlich ist. Dies gilt auch für Gläser, Besteck oder ähnliche Mietgegenstände, wenn deren Reinigung einen außergewöhnlichen Aufwand verursacht. Die normale Reinigungsgebühr umfasst die hygienische und fachgerechte Endreinigung bei normaler Verschmutzung. Bei starker Verschmutzung, wie z. B. Erbrochenem oder Schmierereien, fällt eine erhöhte Reinigungsgebühr an. Das Grillrost muss vom Mieter selbst gereinigt werden, andernfalls wird eine Reinigungsgebühr nach Aufwand berechnet.
6. Rücktritt vom Auftrag
(1) Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass Partyverleih29 zur Überprüfung des Kunden auch die Creditreform AG, die Schufa oder andere Inkassounternehmen hinzuziehen kann.
(2) Partyverleih29 kann den Vertrag jederzeit ohne Schadenersatzansprüche des Kunden kündigen, wenn:
a) der Kunde bei der Auftragserteilung falsche Angaben über sich oder sein Unternehmen gemacht hat,
b) der Kunde unrichtige Angaben zur Kreditwürdigkeit gemacht hat,
c) ein Inkasso- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder beantragt wurde.
(3) In einem solchen Fall hat der Kunde die Aufwendungen von Partyverleih29 zu ersetzen.
7. Beanstandungen
Beanstandungen sind Partyverleih29 umgehend, spätestens nach der Lieferung bzw. Abholung der Waren, mitzuteilen. Erfolgt keine Beanstandung innerhalb einer angemessenen Frist, kann eine spätere Reklamation nicht berücksichtigt werden.
8. Ausführung durch andere Unternehmen
Partyverleih29 ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen andere Unternehmen oder Subunternehmer zu beauftragen. Diese Unternehmen treten als Erfüllungsgehilfen von Partyverleih29 auf. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung bleibt jedoch bei Partyverleih29.
9. Rechtsnachfolge
Im Falle des Todes oder der Rechtsnachfolge des Kunden tritt der Rechtsnachfolger des Kunden in den Vertrag ein, es sei denn, der Vertrag ist aufgrund der Person des Kunden geschlossen worden. In diesem Fall bleibt der Vertrag nichtig. Der Kunde oder dessen Rechtsnachfolger muss dies Partyverleih29 unverzüglich schriftlich mitteilen.
10. Haftung und Haftungsbegrenzung
(1) Partyverleih29 haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit entstehen, haftet Partyverleih29 nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Partyverleih29 haftet nicht für Schäden, die während der Mietzeit durch unsachgemäßen Gebrauch, Missachtung der Gebrauchsanweisung oder durch Dritte entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, das Mietgut sorgfältig zu behandeln und die vereinbarten Rückgabebedingungen einzuhalten.
(3) Für Schäden an den Mietgegenständen, die bei der Rückgabe festgestellt werden, haftet der Kunde. Dies gilt auch für Schäden, die durch die von ihm beauftragten Dritten verursacht wurden. Die Haftung des Kunden umfasst sowohl die Reparaturkosten als auch den Wiederbeschaffungswert des Mietgutes.
11. Vermietung von Zelten
(1) Zelte: Der Kunde haftet für sämtliche Schäden an Mietzelten, die während der Mietzeit entstehen, einschließlich Schäden, die durch höhere Gewalt wie Sturm, Regen oder andere unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, während der Mietzeit regelmäßige Inspektionen des Zeltes durchzuführen und notwendige Schutzmaßnahmen, wie z.B. das Sichern des Zeltes bei starkem Wind, zu ergreifen. Schäden durch unsachgemäße Handhabung oder unsachgemäße Sicherung des Zeltes sind vom Kunden zu tragen.
(2) Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass das Zelt ordnungsgemäß aufgebaut und abgesichert wird. Jegliche Beschädigungen des Mietzeltes durch unsachgemäßen Aufbau oder unzureichende Sicherung sind vom Mieter zu verantworten. Für die Einrichtung von Erdnägeln oder anderen Verankerungssystemen ist der Mieter ebenfalls verantwortlich, es sei denn, der Aufbau wurde von Partyverleih29 übernommen.
(3) Das Zelt muss nach dem Gebrauch von Schnee, Eis und anderen extremen Witterungsbedingungen befreit werden, da dies zu Schäden am Zeltmaterial führen kann. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch solche Bedingungen entstehen, sofern er nicht rechtzeitig für die Sicherheit des Zeltes gesorgt hat.
12. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
(1) Schadensersatzansprüche des Kunden müssen schriftlich bei Partyverleih29 innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Schadens geltend gemacht werden. Andernfalls sind die Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, Partyverleih29 unverzüglich zu informieren, wenn während der Mietzeit Schäden oder Mängel an den Mietgegenständen auftreten. Partyverleih29 wird dann den Schaden prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Behebung des Schadens ergreifen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensursache zu treffen und Partyverleih29 Gelegenheit zur Besichtigung der beschädigten Mietgegenstände zu geben. Entsteht der Schaden durch unsachgemäße Nutzung durch den Kunden oder Dritte, so trägt der Kunde sämtliche Kosten der Reparatur oder Wiederbeschaffung.
13. Zahlung des Entgeltes
(1) Der Mietpreis ist gemäß der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu zahlen. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung im Voraus oder spätestens zwei Wochen vor der Lieferung und/oder Durchführung der Dienstleistung.
(2) Alle Rechnungen sind ohne Abzug zu begleichen. Sollte eine Zahlung nicht fristgerecht erfolgen, ist Partyverleih29 berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
(3) Bei Zahlungsverzug ist Partyverleih29 berechtigt, die Lieferung und Leistung bis zum Eingang der Zahlung zu verweigern und gegebenenfalls den Vertrag zu kündigen.
14. Preise
Die angegebenen Mietpreise verstehen sich als Endpreise und beinhalten keine Umsatzsteuer, da Partyverleih29 gemäß § 19 UStG als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit ist. Sollte sich der Status des Unternehmens ändern, wird der Kunde rechtzeitig informiert.
15. Preisänderung
(1) Partyverleih29 behält sich vor, die Preise bei Änderungen der Marktbedingungen oder aufgrund unerwarteter Preiserhöhungen anzupassen. Der Kunde wird rechtzeitig über Preisänderungen informiert.
(2) Im Falle einer Preisanpassung hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Preisänderung signifikant ist.
16. Datenschutz
(1) Partyverleih29 verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verarbeiten. Die Daten des Kunden werden ausschließlich zur Abwicklung des Mietvertrages und für interne Zwecke verwendet.
(2) Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen und diese bei Bedarf korrigieren oder löschen zu lassen.
17. Gerichtsstand und Erfüllungsort
(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, das Amtsgericht Winsen. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist ebenfalls Winsen.
18. Sonstiges
(1) Der Vertrag zwischen Partyverleih29 und dem Kunden unterliegt deutschem Recht.
(2) Die Abtretung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Mietvertrag ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Partyverleih29 möglich.
19. Schlussbestimmung
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine Regelung treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.